jetzt ist es raus-
das BGH hat ein Urteil gesprochen:
BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein
Ich finde das gut! Auch wenn es den Urheberrechtsverletzern die Tür ein wenig weiter öffnet.
Aber wieso bei Unbeteiligten abkassieren, wenn anschließend davon die "Kutschen der Anwälte" betrieben werden?
Quelle: heise online
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