Nur bis zum Ende des 14. Fachsemesters und/oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
Die Möglichkeit der Versicherung zum Studententarif besteht nicht unbegrenzt. Sobald eine Grenze überschritten wird, ist Schluss mit der Versicherungspflicht und damit auch mit dem günstigen Tarif.
Werdet Ihr im Laufe des Semesters 30 Jahre alt, endet die studentische Versicherung mit dem offiziellen Semesterende. Das gleiche gilt für den Ablauf des 14. Fachsemesters. Ist absehbar, dass Ihr die Grenze demnächst überschreiten werdet, solltet Ihr Euch von Eurer Krankenkasse beraten lassen, wie es weitergehen kann.
Verlängerungsgründe
Ausnahmsweise besteht die Möglichkeit, die Grenzen der studentischen Versicherung nach hinten zu verschieben. Dafür ist regelmäßig ein begründeter Antrag erforderlich. Folgende Gründe kommen für eine Verlängerung z. B. in Betracht:
- Notwendiges Aufbaustudium im Anschluss an ein Erststudium
- Unter bestimmten Voraussetzungen bei Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg
- Pflege von kranken oder behinderten Familienangehörigen
- Eigene Krankheit über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten
- Eigene Behinderung (max. Verlängerung: 7 Semester)
- Geburt eines Kindes und anschließende Kindesbetreuung (max. Verlängerung: 6 Semester)
- Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
- Wehr- oder Zivildienst
- Mitarbeit in Hochschulgremien
Quelle: Studis online
Kann man nicht mit der Versicherung reden und mit dem Wechsel zu einer anderen Versicherung drohen, so dass man etwas verlängern kann?
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