• Städtische Plakate zum Bürgerentscheid sind rechtlich nicht zu beanstanden

    Möbelkraft Kleingarten Stadt KielDie von der Ratsfraktion der Linken kritisierte Plakatkampagne der Landeshauptstadt Kiel zum Bürgerentscheid am 23. März ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat die Kommunalaufsicht im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein jetzt in einer Stellungnahme mitgeteilt. Weder die Werbung an sich noch die damit verbundene Abstimmungsempfehlung wird von der Kommunalaufsicht beanstandet. Dies gilt auch für die Gestaltung der Plakate.

    Bürgermeister Peter Todeskino ist erfreut darüber, dass die Kommunalaufsichtsbeschwerde der Linken mit diesem für die Stadt positiven Ergebnis endete: „Die Stadt war jederzeit überzeugt, hier rechtlich korrekt zu handeln.“
    Die Kommunalaufsicht hat in ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das für Wahlen geltende Neutralitätsgebot für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide keine Anwendung findet. Die kommunale Vertretung habe die Rolle eines Verfahrensbeteiligten und der Gesetzgeber verlange eine Einmischung der Gemeindeorgane. Der dafür sachlich gebotene Rahmen werde von der Stadt in ihrer Kampagne nicht überschritten, so die Kommunalaufsicht in ihrer Stellungnahme.

    In ihrem Schreiben verweist die Kommunalaufsicht ebenfalls eindeutig darauf, dass es mit dem Grundsatz der Chancen- und Waffengleichheit nicht vereinbar wäre, wenn nur einem der am Verfahren Beteiligten eine klare Positionierung gestattet sein sollte. Bürgermeister Todeskino: „Genau aus diesem Grund war es für die Stadt unstrittig, dass die Position der Ratsversammlung zu diesem Thema den Abstimmungsberechtigten mit einer Kampagne eindeutig und verständlich dargestellt werden muss.“
    Die Stadt hat nicht nur Plakate aufhängen lassen. Zusätzlich werden noch Faltblätter mit Informationen zum Thema an die Kieler Haushalte verteilt werden.