• Der Fall Gaschke: Steuerdeal laut Kommunalaufsicht im Innenministerium rechtswidrig

    Andreas Breitner zum Fall GaschkeDer umstrittene Steuerdeal der Kieler Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke (SPD) mit einem Augenarzt war nach Einschätzung der Kommunalaufsicht im Innenministerium rechtswidrig. Dies teilte Minister Andreas Breitner (SPD) am Mittwoch nach Abschluss der Prüfungen mit.

    Der Steuerdeal beinhaltet, dass der Augenarzt Detlef Uthoff für Immobiliengeschäfte 4,1 Millionen Euro Gewerbesteuern zahlt und dafür 3,7 Millionen an Zinsen und Säumniszuschlägen erlassen bekommt. Schon, dass Gaschke den Vergleich per Eilentscheidung an der Ratsversammlung vorbei verfügt hatte, war laut Kommunalaufsicht rechtswidrig. Diese bestätigte dies nun auch in der Sache.

    Die Eilentscheidung sei formell rechtswidrig gewesen, weil die Voraussetzungen für eine Eilentscheidung nicht vorgelegen hätten, erläuterte Breitner. Materiell sei sie rechtswidrig, weil weder die abgaberechtlichen noch die beihilferechtlichen Anforderungen erfüllt seien. Gaschke steht wegen ihres Verhaltens in der ganzen Angelegenheit unter starkem Rücktrittsdruck.

    Die Kieler Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke (SPD) will die behördliche Bewertung eines umstrittenen Steuerdeals als rechtswidrig vorerst nicht kommentieren. "Es laufen mehrere Verfahren gegen mich, darunter ein strafrechtliches, deshalb werde ich mich jetzt nicht dazu äußern", sagte Gaschke am Mittwoch. Im übrigen sei sie krankgeschrieben.

    Bartels und Breitner schließen Vergleich
    Im Konflikt um den umstrittenen Steuerdeal der Kieler Oberbürgermeisterin Susanne Gaschke haben sich deren Ehemann Hans-Peter Bartels und Innenminister Andreas Breitner in einem Punkt verständigt. Sie wollen ihren Rechtsstreit vor dem Landgericht Hamburg um einen Nötigungsvorwurf Breitners für erledigt erklären.
    Dies teilte am Mittwoch das Innenministerium mit. Demnach erklärte Bartels in dem Vergleich: "Zu keiner Zeit habe ich Innenminister Breitner in irgendeiner Art und Weise nötigen wollen. Ich bedauere, wenn meine Ausführungen missverstanden worden sind".
    Der Minister hatte den Generalstaatsanwalt eingeschaltet, weil er sich von Bartels genötigt sah: Dieser habe gefordert, Ministerpräsident Torsten Albig müsse sich in dem Konflikt schützend vor Gaschke stellen, und mit der Veröffentlichung einer SMS Albigs an sie gedroht. Bartels erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen Breitner, der damit den Drohungsvorwurf nicht wiederholen durfte. Der Minister legte dagegen Widerspruch ein.

    Quelle: Hamburger Abendblatt
    Foto: Michel Mittelstädt