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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schlüsselnotdienst in Kiel...



PH!L_PHON!C
17. February 2010, 10:20
...wie überall ein reines Abzockergeschäft.

Am Sonntag gab mein Zylinderschloss der Wohnungstür den Geist auf: Feder kaputt, wodurch ein Stift nicht mehr ordentlich gedrückt wird und der Schlüssel nich mehr vollständig einzuführen war.
Vermieter war nicht zu erreichen und auch sonst fiel mir auf die Schnelle niemand ein - außer der Schlüsselnotdienst.

In der Telefonzentrale war helle Aufruhr und Lärm und ich dachte schon, das sei eine Verarsche, wo ich da anrufe. Es kam aber trotzdem jemand - laissez-faire gekleidet - und hat auch gleich 120 Euro veranschlagt, welche sich allerdings - abgesehen davon, dass das sowieso sauteuer ist- nicht per Rechnung begleichen ließen. Das erschien mit alles unseriös und ich habe den Typen wieder weggeschickt und wollte es bei einer anderen Nummer probieren. Gesagt getan, allerdings war es zwar eine andere Nummer (0800er), aber die gleiche Telefonzentrale, so dass ich dort auch noch angemacht wurde, dass ich jmd bestelle und wieder wegschicke. Die Not waar groß und ich habe dann doch jemanden von denen beordert. Bei einer offensichtlichen Monopolstellung dieses Schlüsseldienste blieb mir ja auch kaum was anderes übrig

Es war der gleiche Typ, labert mich von seinen Preisen voll, erzählt mir Geschichten, davon, dass meine Vermieter sowieso die Kosten tragen müsse und was er so an der tür machen würde um noch eine extra viertel Stunde berechnen zu können. Als er mir den Preis zusammenbaut, falle ich fast vom Glauben ab:

Anfahrt + Einsatzpauschale + Pauschale/ 15 min + Materialkosten + Sonntagszuschlag + Nachtzuschlag (nach 18 Uhr) + MwSt = 310 Euro !!

Supergeil! Meine Versicherung zahlt freilich nix und auch der Vermieter sagt, natürlich das sei nicht sein Problem, ich hätte ihm ja auf den AB quatschen können.

Wie siehts aus? Jemand von euch ne Idee wie ich das Geld ncoh meinem Vermieter erstattet bekommen kann? Gibt es da rechtliche Grundlagen? Bitte kein Halbwissen und persönliches Rechtsempfinden mit einfließen lassen.

:eek: :-Phil

Michel
17. February 2010, 10:27
wie hast du denn bezahlt? Dir waren ja die Preise bekannt beim zweiten mal!!! wird schwer. wurde das ganze Schloss oder nur der Zylinder ausgetauscht?

Melde das aber der Verbraucherzentrale!!! denke 120-160 Euro wären angemessen gewesen!

Michel
17. February 2010, 10:35
Erkundigt euch jetzt nach einem Schlüsselnotdienst, am besten der Schlosser bei euch um die Ecke, was er kostet und ob ihr seine Handy Nr haben dürft. Für 50 Eruo macht er euch jede Tür auf!!!

Vorsorge betreiben für den Fall-X

Meist ist es auch günstiger die Scheibe an der Tür einzuschlagen, falls der Schlüssel mal von innen stecken sollte

PH!L_PHON!C
17. February 2010, 11:28
hab in bar gezahlt. und war auch nicht aus- oder eingesperrt. aber ich konnte meine wohnung nicht verlassen, weil ich die tür weder abschließen noch wieder aufschließen konnte. beim unterschreiben der rechnung hab ich auch die preise akzeptiert. da besteht keine chance mehr. wieso muss man eigentlich immer erst lehrgeld bezahlen?! häh!

sisco
17. February 2010, 11:44
hatte mal ein ähnlichen fall, und bin dann zur uni gelatsch in ein büro von der asta mit bezug auf vervraucherschutz...die haben mir ein paar § genannt, die ich dann in ein nettes scheiben eingebaut habe, und schwups hat die hausverwaltung gezahlt...

viel glueck!

desolator
17. February 2010, 11:48
Bei Rechtsfragen kannst Du RA-Petersen fragen, Erstauskunft ist kostenlos

info@rechtsanwalt-dirk-petersen.de 0431/8888654

Ansonsten für die Zukunft sowas http://www.schlagschlüssel.org/sortiment.html

Dann klappts auch mit dem Nachbarn :D:D:D

desolator
17. February 2010, 11:53
Geht echt verdammt fix :cool:

http://www.youtube.com/watch?v=fT1_wjKUZ3A

PH!L_PHON!C
17. February 2010, 12:07
Danke für die Tipps. Werde dem mal nachgehen

PH!L_PHON!C
17. February 2010, 12:09
hatte mal ein ähnlichen fall, und bin dann zur uni gelatsch in ein büro von der asta mit bezug auf vervraucherschutz...die haben mir ein paar § genannt, die ich dann in ein nettes scheiben eingebaut habe, und schwups hat die hausverwaltung gezahlt...

viel glueck!

diese schreiben od. die paragraphen kennste wohl nicht mehr, oder? ist die3se asta büro nur für studenten?

roninkaizen
17. February 2010, 12:29
Du hast das alte Schloss auch sicherlich aufbewarte bzw. bei Bezahlung der Rechnung behalten-
damit hast Du Deine Nachweispflicht bei diesem doch recht eindeutigen Fall von
Wartungsmangel am gemieteten Objekt nachgewiesen.

Dir als Kunde/ Mieter muss jederzeit möglich sein, die von Dir gemieteten Räumlichkeiten mittels des
übergebenen Schlüsselpaares zu betreten.

Durch die "Nichtschließbarkeit" Deiner Tür ist Dir ein einseitiger Nachteil entstanden,
den Du aus der Not heraus- jedoch nicht ohne die Hausverwaltung zu kontaktieren
"eigenmächtig" dem Du auf die beschriebene Art und Weise durch Hinzuziehen eines Schlüsseldienstes
behoben hast-

Hier der erste wirklich stichhaltige Treffer...
(http://www.immothek24.de/index1106.html?/Mietrecht_spezial/schluessel_1.html)

Hier eine Antwort von einer Anwältin, das sieht so ähnlich gelagert aus, wie bei Dir (http://www.frag-einen-anwalt.de/T%C3%BCrschloss-defekt-wer-tr%C3%A4gt-die-Kosten-__f11574.html)

sisco
17. February 2010, 12:41
@ phil

ne, hab ich leider nicht mehr...
hab hier nen link fuer dich...rechtsberatung ist auch kostenlos...(für studenten) aber das überprüfen die nicht ;)

http://www.asta.uni-kiel.de/beratung/beratungsangebot-des-asta/allgemeine-rechtsberatung.html

es geht ja eignetlich auch njur drum ein paar schicke paragraphen zur hand zu haben das der vermieter merkt das man sich informiert hat...

Michel
17. February 2010, 13:48
Es gibt schon wieder Beschwerden über Posts hier im Forum. Ich kann nur sagen, Brechstangen und Schweissbrenner gibt es auch legal zu kaufen!

desolator
17. February 2010, 14:21
Ist aber nicht so elegant:D:D

Mal im ernst: Warum Sowas völlig legal zu kaufen ist bleibt mir auch ein Rätsel

Aber solange man diesen Schlüssel für Seine eigene Tür benutzt ist auch das öffnen legal.

Diese Schlüssel gibt es schon seit ca 20 Jahren

Wie man sich schützen kann http://www.kriminalberatung.de/news/mechanischer-gebaudeschutz-fur-neu--und-altbauten/schlagschlusseltechnik--mus-kein-risiko-sein-....html

sisco
19. February 2010, 16:40
hey phil,

wie ist dein aerger ausgegeangen? warst du bei der asta? machen die das noch?

greeeetz

PH!L_PHON!C
25. February 2010, 10:18
Ja, also erstmal danke an alle beteiligten für die Tipps. Es war einiges an hin und her:

Ich habe mich auf Rat von Deso an Anwalt Dirk Petersen gewendet ihm den Sachverhalt geschildert und gefragt, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, die Kosten erstattet zu bekommen. Antwort war, dass lt. Metallhandwerskammer der Preis für so eine Arbeit mit 272 Euro veranschlagt wird und die Differenz somit nicht sittenwidrig ist... Ah-ha, auch nicht uninteressant, aber Thema verfehlt. Sein Rat war meine Vermieter um die Erstattung zu bitten. Bitte?!

Auch ist meine Freundin (studiert) für mich zum Anwalt der Asta. Neben ein paar Paragraphen die ich mir schon rausgesucht habe, kamen dabei auch noch ein paar sehr hilfreiche bei raus. Aufgrund der Juristen-Semantik hätte ich das aber wohl nicht zu meinen Sachverhalt gemappt. Auslegungssache. Die relevanten Paragraphen sind:

§ 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
§ 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch

§ 677 Pflichten des Geschäftsführers (asta)
§ 683 Ersatz von Aufwendungen (asta)

So steht nebst Schilderung des Sachverhalts folgendes in dem Brief an meinen Vermieter

[...]

Da also diese Kosten ursprünglich zurückzuführen sind auf einen Wartungsmangel an der Mietsache, für die ich Sie als Vermieter eindeutig in der Verantwortung sehe, und ich als Mieter jederzeit Zugang zu den gemieteten Räumlichkeiten haben muss, ungeachtet dessen, ob Sie Anrufe auf ihrem Handy annehmen können, würde ich es sehr begrüßen, wenn Sie die Kosten zur Instandsetzung über den bereits fernmündlich zugesicherten Betrag der Materialkosten hinaus übernehmen, zumal Sie schon seit Monaten über den Defekt bescheid wussten.

Anbei auch einige Auszüge aus dem Bundesgesetzbuch (Anlage), die mein Rechtsempfinden bekräftigen. Laut diesen habe ich nach § 677 BGB einen Auftrag der Geschäftsführung im Sinne des Geschäftsherrn ohne Auftrag von diesem ausgeführt und kann dafür in Verbindung mit § 683 Ersatz verlangen.

Ich würde ihnen vorschlagen, sich bei ihrer Gebäudeversicherung nach einer Übernahme der entstandenen Kosten zu erkundigen, so dass ggf. für keinen von uns Kosten entstehen. (Simulation guten Willens, is mir eigentlich schnuppe)

[...]

Das ganze ist nun abschließend noch mal in den Händen ein Dipl.- Rechtspflegers um auf Nummer sicher zu gehen, aber alles in allem stehe ganz gut da, heißt es laut Asta und auch jeder normale Mensch würde das so sehen. Naja Vermieter sind wohl nicht ganz normal.

Wie das ganze dann ausgeht, werde ich wieder hier posten. Das wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen und trotz allem stelle ich mich auf einen Widerspruch seitens meines Vermieter ein.

Gruß

phil

sisco
26. February 2010, 10:19
oje...auch wenn das ne nervige nummer ist; ich finde es sehr spannend...hoffe auf einen positiven kommenden eintrag

PH!L_PHON!C
9. March 2010, 09:53
Auch wenn ich dankbar bin für eure Hilfeversuche und gut gemeinten Ratschläge kann ich nichts Gutes vermelden. Nachdem ich den Sachverhalt von einem weiteren Anwalt habe prüfen lassen, stellt sich raus, dass nicht nur RA Petersen das Thema verfehlt hat, sondern auch der Rechtsberater von der Asta offenbar falsch liegt. Dazu hier das Schreiben vom prüfenden RA:

Die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag werden von den mietrechtlichen Bestimmungen als den spezielleren Vorschriften verdrängt, sind also nicht anwendbar. Nach § 536a Abs. 1 BGB hat der Mieter wegen eines Mangels der Mietsache (kaputtes Türschloss), der


• entweder bei Vertragsabschluss bereits vorlag (dann unabhängig vom Vertretenmüssen des Vermieters) oder
• nach Vertragsabschluss entstanden ist (dann nur, wenn der Vermieter den Eintritt des Mangels zu vertreten hat) oder
• mit dessen Beseitigung der Vermieter sich in Verzug befindet,

ein Recht auf Schadensersatz. Nach § 536a Abs. 2 BGB kann der Mieter Aufwendungsersatz für eine von ihm selbst veranlasste Beseitigung des Mangels jedoch nur verlangen, wenn der Vermieter sich mit der Mangelbeseitigung in Verzug befand. Ein anfänglicher Mangel, für den der Vermieter verschuldensunabhängig einzustehen hätte, kann hier wohl ausgeschlossen werden, denn zu Beginn des Mietverhältnisses schien das Schloss ja noch zu funktionieren. Falls nicht, müsste das Übergabeprotokoll den Mangel eigentlich benennen, womit dann in der Regel auch für eine kurzfristige Abhilfe gesorgt wäre, da Vermieter zu Beginn eines Mietverhältnisses in aller Regel noch sehr darum bemüht sind, ihren neuen Mieter zufrieden zu stellen. Es geht also wahrscheinlich um einen nach Abschluss des Mietvertrages eingetretenen Mangel, woran sich die Frage anschließt, ob er vom Vermieter zu vertreten ist (mangelnde Wartung) oder auf unsachgemäßen Gebrauch des Mieters beruht. Ist letzteres der Fall, hat der Mieter den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen. Falls der Vermieter den Mangel zu vertreten hat oder keine Seite, weil es sich um normalen altersmäßigen Verschleiß handelt, hat der Vermieter für die Beseitigung einzustehen und schuldet dem Mieter, auch wenn er den Mangel nicht zu vertreten hat, Schadensersatz in Höhe der Kosten der Selbstvornahme, soweit er dieser Pflicht trotz Mahnung des Mieters nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Unterstellt, es handelt sich bei dem defekten Türschloss um altersmäßigen Verschleiß (sieht zumindest schwer danach aus) hätten Sie seinen Vermieter mahnen müssen, bevor er den Mangel selbst beseitigen lässt. Ausweislich seines Anschreibens an den Vermieter hat er den Mangel jedoch lediglich im Oktober letzten Jahres angezeigt (vgl. § 536c BGB), dessen Beseitigung hingegen nicht zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal - nachweislich - angemahnt. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verzuges mit der Mangelbeseitigung in Höhe der Selbstbeseitigungskosten kommt unter diesen Umständen nicht in Betracht. Allenfalls, wenn der Mangel von Beginn an vorhanden war oder sein Eintritt nach Vertragsabschluss vom Vermieter zu vertreten ist (beides Umstände, die Sie im Streitfall vor Gericht darlegen und unter Beweis zu stellen hätte), müsste der Vermieter die Selbstvornahmekosten erstatten.

Die Vorschrift des § 539 Abs. 1 BGB, die dann im weiteren tatsächlich in das Recht der "Geschäftsführung ohne Auftrag" verweist, steht zur Vorschrift des § 536a BGB in einem Exklusivitätsverhältnis, soll heißen, soweit des dem Mieter um Aufwendungsersatz für Mängelbeseitigung geht, ist § 539 Abs. 1 BGB gar nicht mehr anwendbar. Er ist vielmehr nur dann einschlägig, wenn der Mieter mit Fremdgeschäftsführungswillen nützliche Verwendungen auf die Mietsache getätigt hat, die gerade nicht einer Mangelbeseitigung dienten (z.B. Einbau eines Türspions in der Annahme, dies entspreche dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Vermieters). Kurzum, die Regelungen zur GoA kommen vorliegend nicht in Betracht.

In Erwägung zu ziehen ist somit lediglich noch ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB. Dass der Verkehrswert der Mietwohnung durch die Reparatur des Türschlosses nennenswert gestiegen ist und der Vermieter um diese Wertsteigerung bereichert ist, sie folglich an Sie herauszugeben hat, dürfte aber alles in allem nur schwer darstellbar sein.

PH!L_PHON!C
11. March 2010, 09:22
Im Kampf gegen mein Vermieter ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Nach erneuter Gegenprüfung bei der Asta konnte der Rechtsberater nun auch mit ein paar einleuchtenderen Paragraphen auffahren, die ich auch frei von Skepsis verstehen und anwenden kann.

Ich beziehe mich auf § 536a Abs. 2:


Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn
1. [...]
2. die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist.

Weiter heißt es in § 539 Abs.1:

Der Mieter kann vom Vermieter Aufwendungen auf die Mietsache, die der Vermieter ihm nicht nach § 536aAbs. 2 zu ersetzen hat, nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen.

Nimmt man also an, ich stehe vor der defekten Tür und muss sofort in meine Wohnung - rufe also den Schlüsselnotdienst an einem Sonntagabend, da der Vermieter nicht erreichbar ist -, dann kann ich demnach aufgrund des zutreffenden Sachverhalts in § 536a Ersatz verlangen.
Irrelevant ist nun, dass ich schon vor Monaten auf den Defekt hingewiesen habe.

In § 539 Abs. 1 haben wir dann auch wieder den Verweis auf die verwirrenden Paragraphen zu den Vorschriften zur Geschäftsführung.

Ich bin also guter Dinge und habe jetzt etwas in der Hand, mit dem ich auf den werten Herrn Vermieter los kann. Hierzu gibt es offenbar auch etliche Präzedenzfälle direkt durch den Berater der Asta, auf die ich mich berufen kann.

Ich freue mich, gute Nachrichten überbringen zu können und verbleibe
mit freundlichem gruß

:eek: :-Phil

PH!L_PHON!C
24. March 2010, 18:20
überraschende wendung im dargelegt sachverhalt.

der vermieter kündigt das mietverhältnis fristgerecht zum 30.06. wegen unzumutbarer lärmbelästing, wozu ein lärmprotokoll existieren soll
vermutlich ist dies eine trotzreaktion auf meine forderung

was tun? zunächst ein bierchen :eek:

desolator
24. March 2010, 18:42
Sofern eine Klage vor Gericht existiert kannst Du die Akte mit einem Anwalt einsehen

Poste mal das Lärmprotokoll, is bestimmt lustig

Willst Du da wohnenbleiben oder es Dir nich gefallen lassen, fechte die Klage an

Widerspruch einlegen

Prösterchen :D:D:D

herman13
24. March 2010, 19:10
...mieterverein wär wahrscheinlich auch ne idee. hab ich SEHR gute erfahrungen mit machen können...

"Viele Mitglieder treten dem Kieler Mieterverein mit einem brennenden Problem bei und erhalten sofort die volle Unterstützung des Vereins."

http://www.kieler-mieterverein.de/

PH!L_PHON!C
24. March 2010, 20:05
das protokol habe ich nich gesehen, wer weiß obs überhauot eins gibt

PH!L_PHON!C
27. March 2010, 20:17
ich muss korrigieren: das war keine reaktion vom vermieter, sondern unabhängig von der türschloss-sache.

PH!L_PHON!C
8. April 2010, 14:36
Tach leute,

Erwartungsgemäß hat der Vermieter gegen die Forderung Widerspruch eingelegt. Seine Argumentation ist allerdings armselig und dürfte keinen Richter überzeugen, da er ...
1.)... § 536 a Abs. 2 einfach nur negiert hat. (sinngemäß: wenn weder ein notfall noch fristüberziehung vorliegen habe der vermieter keinen Anspruch Ersatz zu verlangen) Es ist nicht gerade kreativ einfach einen von mir angebrachten Parargraphen umzudrehen, zumal eben doch ein Notfall vorlag.

2.)... ein Urteil beigefügt hat, dass weder einen Notfall beschreibt noch von defekten Türschlössern handelt, sondern Sanitärereparaturen.

Insgesamt also nur ein trockener Furz. Echt lächerlich!!

Nachdem ich gestern nochmal bei einem Anwalt vorgesprochen habe, erhielt ich den Rat, trotzdem von meinem Recht (§ 536 a Abs. 2) Gebrauch zu machen und den Betrag bei der nächsten Miete einzubehalten. Somit wäre der vermieter als nächstes am Zug das Geld einzuklagen. Bis dahin stehe ich gut da. Allerdings will ich in naher Zukunft ausziehen und es besteht die begründtete Befürchtung, dass er dann den Betrag widerum mit der Mietkaution verrechnet, wodurch ich wieder am Zug bin und das Geld zurückerklagen müsste. Sieht nach einer Never-Ending-Story aus. Oder zumindest einer längeren.

Würdet ihr es darauf ankommen lassen?? Bedenkt dabei, dass der Streitwert 309 Euro beträgt, also geschätze 2 Anwaltsstunden oder so. Kein Plan. Ich fühle mich nach wie vor im Recht, aber sollte ich einen evtl Prozess anzetteln und verlieren, muss ich auf die 309 € verzichten und habe zusätzlich horende Anwaltskosten.

Meinungen???

greetz

:-Phil :eek:

frau g. privat
13. April 2010, 23:29
Meine Meinung wird dir leider nicht viel helfen.
Ich hatte auch mal eine Rechtsstreitigkeit, wo ich mich im Recht glaub(t)e
und von jemandem Geld zu bekommen hatte.
Ich war bei einer Anwältin und bekam als Rat/Antwort:
Das Verhalten der "Gegenpartei" wäre zwar moralisch verwerflich, aber rechtlich nicht angreifbar.
Eben auch weil der zu fordernde Betrag zu niedrig wäre.

Ich bin heute noch genervt darüber, zumal ich immer noch denke,
dass ich im Recht war und nur weil ich es "mir nicht leisten konnte"
habe ich es nicht bekommen.
Aber wenn ich mir vorstelle, ich hätte es durchgeklagt
mit dem ganzen Nerv, Zeitverschwendung und evtl. Kosten
wäre der Fall heute noch offen oder ich hätte, wie du befürchtest,
dem schlechten Geld noch Gutes hinterhergeworfen.

Recht haben heisst nicht immer auch Recht zu bekommen. Moek.

PH!L_PHON!C
15. April 2010, 18:42
danke für die rückmeldung, wenn auch ernüchternd

desolator
16. April 2010, 13:13
Ich weiß ja nich was Du verdienst, aber soweit ich weiß wenn Du unter 1300€ kriegst kannst kostenlos bei Petersen dagegen klagen
Sein Immofachanwalt heisst Rüdiger Pries mail@dpp-recht.de tel: Kiel/6646722

Grüß ihn von George Johnsen&Desolator dann hast n Stein im Brett

PH!L_PHON!C
19. April 2010, 16:07
Danke, aber da komme ich "leider" drüber.

desolator
20. April 2010, 00:31
Tja der Pries war heut wieder hier..

Lecker belegte Brötchen am Start

Mußt abends mal zur Krähe kommen :D:D:D

Kostenlose Rechtstips in entspannter Athmosphäre

PH!L_PHON!C
27. April 2010, 13:16
Also, wie schon oben erwähnt habe ich keine Bock auf diese Never-Ending Story. Ich werde nun doch nicht mehr weiter auf die Barrikaden gehen. Hab mich jetzt mehrere Woche lang damit beschäftigt und alleine meine zeit is mir schon mehr wert, als die verschissene (schulle den ausdruck) reparatur. mal ganz abgesehen davon, dass dieser vollidiot von vermieter mir auf die nerven geht mit sein frech-dummen und art.
damit der werte herr vermieter aber da nicht ohne einen handschlag rauskommt, werde ich auch den bereits zugesicherten betrag für das material ausschlagen. ich brauche keine verdammten almosen von so einem penner *fuffis in club schmeiß* und er kann gefälligst selber sein verdammtes schrotthaus reparieren. mir ging es hier ums recht. ich hätte es mir vielleicht auch noch eingeklagt, wenn ich nich so viel vor hätte die nächste zeit, u.a. umzug. außerdem habe ich eine tolle maisonette in der wik gefunden und kann darin trost finden :-) die alte sackfalte von vermieter bin ich dann auch endlich los. ein bösen brief von mir gibts natürlich gratis oben drauf. ich muss ihm einfach mitteilen, für wie dumm ich ihn halte und was er mich alles kann.

nun habe ich schluss endlich doch aufgegeben. es ist den umstand aber auch nicht mehr wert.

:mad:

danke noch mal an alle threadposter für eure aufmerksamkeit, euer interesse und die hilfreiche tipps.

desolator
27. April 2010, 13:37
Behalt Deine Spucke am besten inne bis Du Deine Mietsicherheit hast......

Ob Du Ihm danach unbedingt deine Meinung geigen mußt bleibt Dir überlassen..

Mir fallen ansonsten viel lustigere Bubenstreiche ein womit man Ihn auch schön ärgern kann

Zb. Eine billige Topfpflanze kaufen, einen teil der Erde rausnehmen und durch 2 Pkg. Fliegenmaden aus dem Angelshop auffülllen.Diese dann mit einem netten Kärtchen versehen (Tante Gerda o.ä.) und vor Seine Tür stellen lassen.In 1-2 Wochen hatter dann schönes summ summ summ von fetten Brummern in der Hütte :D:D:D:D

PH!L_PHON!C
27. April 2010, 14:06
goil!!

mit der meinung geigen, das mache ich schon im angemessen rahmen. aber ich kann auch mit freundlichen worten sagen das jmd scheiße ist. macht auch viel mehr spaß.
mit der mietsicherheit kann ich sowieso vor 6 monaten nicht rechnen. mit der ganzen aufgestauten negativen energie versau ich mir mein karma. alles muss raus. draußen ist sowieso mehr platz.

blumi40
27. April 2010, 14:29
Moin.

Ich selbst bin ja auch eher ein streitseelinger Mensch der gerne mal gegen Dinge, die nicht richtig erscheinen, angeht. Nur leider ist es eben so das der Spruch "Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verscheidene Dinge" hier in Deutschland absolute Wertigkeit besitzen.

Deshalb mein Ratschlag bei sowas. Tief Luft holen und genau darüber Nachdenken ob man das verlorene Geld nicht als Lehrgeld ablegt oder sich den Stress wirklich antuhen möchte.
Solche "100-200 Euro" Streitigkeiten schaukeln sich dann gerne mal ganz schnell auf 1000-2000 Euro hoch. Die einzigen die davon gut Leben sind letztlich diese Winkeladvokaten hier in Deutschland.

Abharken und mit nem Bierchen den Frust runterspülen, das wäre mein Tipp gewesen.

flic

PH!L_PHON!C
28. April 2010, 13:12
danke blumi für deine rückmeldung, aber genau das habe ich doch geschrieben. aufs geld geschissen, dafür muss der vermieter die reparatur selbst vornehmen, denn da ich es bezahlt habe, ist es mein eigentum. das sollte doch also kein problem darstellen, siehe BGB:
§ 539
Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters
[...]
(2) Der Mieter ist berechtigt, eine Einrichtung wegzunehmen, mit der er die Mietsache versehen hat.

dann bekommt er noch einen abschließenden brief von mir, damit ich auch meinen frieden schließen bzw. den restfrust loswerden kann. meine meinung zu sagen steht mir aber immer noch frei (siehe Artikel 5 des Grundegesetzes), solange ich dabei der fakten bediene und nicht beleidigend werde, was ich, wie gesagt, nicht vorhabe.

aber unversucht wollte ich erstmal nichts lassen. schließlich sind 310 Euro auch nicht wenig geld. nun, da meine möglichkeiten so gut wie ausgeschöpft sind und die aussicht auf erfolg eher gering ist, zumal der streitwert, wie mehrfach erwähnt, auch relativ niedrig ist, belassse ich es dabei. meine meinung zu sagen steht mir aber immer noch frei (siehe Artikel 5 des Grundegesetzes), solange ich dabei der fakten bediene und nicht beleidigend werde, was ich, wie gesagt, nicht vorhabe.

cheerio

:-Ph!l