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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenversicherung für Studierende / Studenten



Michel
26. October 2009, 12:04
Nur bis zum Ende des 14. Fachsemesters und/oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres

Die Möglichkeit der Versicherung zum Studententarif besteht nicht unbegrenzt. Sobald eine Grenze überschritten wird, ist Schluss mit der Versicherungspflicht und damit auch mit dem günstigen Tarif.

Werdet Ihr im Laufe des Semesters 30 Jahre alt, endet die studentische Versicherung mit dem offiziellen Semesterende. Das gleiche gilt für den Ablauf des 14. Fachsemesters. Ist absehbar, dass Ihr die Grenze demnächst überschreiten werdet, solltet Ihr Euch von Eurer Krankenkasse beraten lassen, wie es weitergehen kann.

Verlängerungsgründe

Ausnahmsweise besteht die Möglichkeit, die Grenzen der studentischen Versicherung nach hinten zu verschieben. Dafür ist regelmäßig ein begründeter Antrag erforderlich. Folgende Gründe kommen für eine Verlängerung z. B. in Betracht:



Notwendiges Aufbaustudium im Anschluss an ein Erststudium
Unter bestimmten Voraussetzungen bei Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung auf dem Zweiten Bildungsweg
Pflege von kranken oder behinderten Familienangehörigen
Eigene Krankheit über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten
Eigene Behinderung (max. Verlängerung: 7 Semester)
Geburt eines Kindes und anschließende Kindesbetreuung (max. Verlängerung: 6 Semester)
Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
Wehr- oder Zivildienst
Mitarbeit in Hochschulgremien

Quelle: Studis online


Kann man nicht mit der Versicherung reden und mit dem Wechsel zu einer anderen Versicherung drohen, so dass man etwas verlängern kann?

Caveman
26. October 2009, 12:40
Kann man nicht mit der Versicherung reden und mit dem Wechsel zu einer anderen Versicherung drohen, so dass man etwas verlängern kann?

Sicher kannst Du es machen, nur ob diese darauf eingehen, wird sich dann erst
zeigen.

roninkaizen
31. October 2009, 22:34
müssen und daher einen Grund weshalb man erst verspätet/ so spät das Studium begonnen hat, daß es dafür eine Ausnahmeregelung gibt.....

hab ich gehört.... irgendwo....jemand hat mir das kürzlich erzählt....
hab nur vergessen wo, wer hilft ?

Michel
1. November 2009, 16:46
ich hab einen antrag gestellt bei der techniker und mit dem wechsel zu einer anderen versicherung gedroht. ich lasse dich wissen was draus wird

Michel
11. November 2009, 17:39
Ganz komplizierter Fall:

Grundsätzlich gilt:
Hinderungszeiten wie z.B Wehrdienstzeiten oder Wartesemester verlängern die studentische Krankenversicherung

Da ich wegen des schlechten Notendurchschnitts insgesamt 11 Wartesemester angesammelt hatte, habe ich also Hinderungszeiten über mich ergehen lassen müssen. Diese müssen mind. 4 Jahre, 1 Monat und 15 Tage lang sein, dann wird man auch über das 30. Lebensjahr als Student weiterhin günstig versichert. Aber nur bis maximal 14 Fachsemester.

Also ich kann jedem nur empfehlen schlechte Noten in der Schule zu schreiben und ein Studium zu beginnen mit einem niedrigen NC für die Zulassungsbeschränkung.

Ob jetzt ein Aufbaustudium in diesem Fall ein Master-Studiengang noch in die 14 Fachsemester mit eingerechnet wird, kann mir bis zu diesem Zeitpunkt noch niemand sagen. Aber es wird geprüft und Ergebnisse werden hier gern veröffentlicht.

Viel Grüße

Mr. NC>3,0-Mann:D

Michel
21. November 2009, 11:05
Ein Aufbaustudium wie in diesem Fall ein Masterstudiengang zählt nicht in die Verlängerung. Verstehe unser System nicht, da wird man ja schon fast "gezwungen" sein Studium zu verlängern!

Kein Wunder also das viele Studierende ihr Studium gern hinausverzögern

Kraehenmann
13. May 2014, 23:16
Ein Aufbaustudium wie in diesem Fall ein Masterstudiengang zählt nicht in die Verlängerung. Verstehe unser System nicht, da wird man ja schon fast "gezwungen" sein Studium zu verlängern!

Kein Wunder also das viele Studierende ihr Studium gern hinausverzögern

Wunder gibt es immer wieder...